Grundsätze ordnungsgemäßer Prozessmodellierung
Modellierungsgrundsätze (GoM)
Auch wenn du zurückschaust, schaust du nach vorne.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Modellierung (GoM) beschreiben wesentliche Qualitätskriterien der Modellierung.
Modellierung ist dabei die vereinfachende und zweckorientierte Abbildung eines Sachverhalts. Der Begriff Abbildung lässt sich hier sowohl als Verrichtung als auch als Ergebnis betrachten. Als Verrichtung beschreibt die Modellierung den Vorgang, einen Sachverhalt nach Maßgabe eines bestimmten Zwecks zu vereinfachen und auf diese Weise abzubilden. Als Ergebnis erhält man aus diesem Vorgang ein Modell.
1. Grundsatz der Richtigkeit
Der Grundsatz der Richtigkeit kann auf zwei Ebenen betrachtet werden.
- Die semantische Richtigkeit fordert, dass die Modelle den realen Sachverhalt stimmig wiederspiegeln.
- Wohingegen die syntaktische Richtigkeit den korrekten Methodeneinsatz der Objekte infordert. Bei BPMN-basierten Modellierung übernehmen häufig die BPM-Tools dieses Überprüfung.
2. Grundsatz der Relevanz
Modelle reduzieren die Komplexität von realen Weltausschnitten. Nach dem Grundsatz der Relevanz sollten im Modell wichtige Sachverhalte abgebildet werden, unwichtige hingegen erschweren die Lesbarkeit des Modells. Sie müssen nicht abgebildet werden oder sollen gezielt ausgeblendet werden. "Fitness for Purpose" ist dabei ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Modelle werden für verschieden Zweck erstellt. So wird ein Modell zur Organisationshandbuches andere inhaltliche und strukturelle Objekte aufweisen wie ein Modell für die Konfiguration eines Workflows mit seinen detaillierten Regeln und Zuständen.
3. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Betriebswirtschaftlich gesehen ist dies eine logische Forderung: Der Aufwand für die Modellerstellung und der laufenden Pflege sollte den Nutzen des Modells nicht überschreiten. Gerade zur Auswahl des richtigen Detaillierungsgrades gewinnt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit an Bedeutung.
4. Grundsatz der Klarheit
Der Grundsatz der Klarheit zielt auf die Anschaulichkeit und Strukturiertheit der Modelle ab. Gefordert werden verständliche Modelle, die gut lesbar sind. So einfach wie möglich, so kompliziert wie nötig sollen die Modelle sein. "Fitness for Use" ist dabei ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Wenn die Modellnutzer die Modelle und deren Inhalte nicht verstehen, werd Sie diese auch nicht nutzen!
5. Grundsatz der Vergleichbarkeit
Die syntaktische Vergleichbarkeit von Modellen, die mit der gleichen Methode und Modelltyp (Notation) erstellt wurden, ist dann gewährleistet, wenn zuvor definierte Modellierungskonventionen eingehalten wurden. Dies kann durch die Bereitstellung von sogenannten "Tempates" unterstützt werden. Modelle, die mit unterschiedlichen Modellierungsmethoden erstellt wurden, sind nur dann vergleichbar, wenn die zu Grunde liegenden Metamodelle gegenseitig adaptiert werden können. Dies ist beispielsweise bei BPMN und/oder Petri-Netzen der Fall. Als Industriestandard für die Prozessmodellierung hat sich der Modelltyp BPMN durchgesetzt. Von Modelltypen wie EPK wird abgeraten.
6. Grundsatz des systematischen Aufbaus
Der Grundsatz des systematischen Aufbaus der Modelle und des Objekt-Repositories zielt darauf ab, dass eine sichtenübergreifende Konsistenz der Modelle hergestellt werden kann. Konkret heißt das zB., dass die Organisationseinheit auch im Organigramm wiedergefunden werden kann. Die Erstellung von Modellen basiert auf Objekten. Ein strikte Trennung von Modellen und Objekten ist für eine nachhaltige Pflege und effiziente Verwaltung unabdingbar.
Diese sechs Grundsätze werden nicht nur auf dieser allgemeinen Ebene diskutiert, sondern abhängig vom Modellgegenstand (z. B. Daten- oder Prozessmodelle) auch sichtenspezifisch konkretisiert. Die größte Konkretisierung erfahren die GoM, wenn sie individuell für spezifische Modellierungstechniken in Form von Modellierungskonventionen ausgestaltet werden.